BBiG
Das BBiG (Berufsbildungsgesetz) ist das zentrale Bundesgesetz der beruflichen Bildung in Deutschland. Es regelt unter anderem den Berufsausbildungsvertrag, die Rechte und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden, die Probezeit, die Ausbildungsvergütung sowie das Prüfungswesen.
Das wichtigste Gesetz für Ausbilder
Das BBiG ist in fast jedem Handlungsfeld präsent. Besonders prüfungsrelevant sind:
- § 11 Vertragsabfassung (Mindestinhalte des Ausbildungsvertrags)
- § 13 Verhalten während der Berufsausbildung (u. a. Berichtsheft führen)
- § 14 Pflichten des Ausbildenden
- § 20 Probezeit (mindestens ein, höchstens vier Monate)
- § 22 Kündigung
- §§ 37, 48 Abschluss- und Zwischenprüfung
Gesetzestexte wie das BBiG sind gemeinfrei und dürfen wörtlich zitiert werden. Für die Prüfung zählt aber vor allem, die Regelungen auf konkrete Fälle anzuwenden.
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