Lexikon

BBiG

Das BBiG (Berufsbildungsgesetz) ist das zentrale Bundesgesetz der beruflichen Bildung in Deutschland. Es regelt unter anderem den Berufsausbildungsvertrag, die Rechte und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden, die Probezeit, die Ausbildungsvergütung sowie das Prüfungswesen.

Auch bekannt als:BerufsbildungsgesetzBerufsbildungsgesetzes

Das wichtigste Gesetz für Ausbilder

Das BBiG ist in fast jedem Handlungsfeld präsent. Besonders prüfungsrelevant sind:

  • § 11 Vertragsabfassung (Mindestinhalte des Ausbildungsvertrags)
  • § 13 Verhalten während der Berufsausbildung (u. a. Berichtsheft führen)
  • § 14 Pflichten des Ausbildenden
  • § 20 Probezeit (mindestens ein, höchstens vier Monate)
  • § 22 Kündigung
  • §§ 37, 48 Abschluss- und Zwischenprüfung

Gesetzestexte wie das BBiG sind gemeinfrei und dürfen wörtlich zitiert werden. Für die Prüfung zählt aber vor allem, die Regelungen auf konkrete Fälle anzuwenden.

Prüfungsrelevanz: In der Prüfung stehen keine Paragrafen in der Frage. Das BBiG-Wissen wird über Fallaufgaben getestet – etwa, ob in der Probezeit fristlos gekündigt werden darf (§ 22 BBiG).

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