Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist eine während der Berufsausbildung durchzuführende Prüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes nach § 48 BBiG. Sie dient der Standortbestimmung und entfällt bei Ausbildungsberufen mit gestreckter Abschlussprüfung.
Standortbestimmung, kein Bestehensfaktor
Die Zwischenprüfung ermittelt den Ausbildungsstand während der Ausbildung. Ihr Ergebnis fließt nicht in die Abschlussnote ein – entscheidend ist allein die Teilnahme, nicht das Abschneiden.
Bei modernen Ausbildungsberufen mit gestreckter Abschlussprüfung entfällt die klassische Zwischenprüfung; ihre Funktion übernimmt Teil 1 der Abschlussprüfung, dessen Ergebnis dann anteilig in die Endnote eingeht. Genau hier entstehen häufige Verwechslungen.
Prüfungsrelevanz: Beliebter Distraktor: "bestandene Zwischenprüfung" als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Falsch – gefordert ist nur die Teilnahme (§ 43 BBiG). Bestanden werden muss die Zwischenprüfung nicht.
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