Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung ist die Prüfung am Ende der Berufsausbildung nach § 37 BBiG, mit der die berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen wird. Sie wird vor der zuständigen Stelle abgelegt und kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Im Handwerk heißt sie Gesellenprüfung.
Zulassung und Ablauf
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat (oder deren Ende bevorsteht), an den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und den Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß geführt hat sowie dessen Berufsausbildungsverhältnis im Verzeichnis der zuständigen Stelle eingetragen ist (§ 43 BBiG).
Viele moderne Ausbildungsordnungen sehen eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen vor. Teil 1 ersetzt die Zwischenprüfung und zählt bereits zur Endnote; Teil 2 findet am Ausbildungsende statt. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Prüfungsrelevanz: In Handlungsfeld 4 werden die Zulassungsvoraussetzungen abgefragt. Achte auf die Fallen: Teilnahme (nicht Bestehen) der Zwischenprüfung genügt, und das Berichtsheft muss ordnungsgemäß geführt sein.
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