Gestreckte Abschlussprüfung
Die gestreckte Abschlussprüfung (GAP) ist eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Teil 1 findet während der Ausbildung statt und fließt in die Endnote ein, eine separate Zwischenprüfung entfällt. Teil 2 steht am Ende der Ausbildung.
Prüfung in zwei Etappen
Bei der gestreckten Abschlussprüfung wird die Abschlussprüfung auf zwei Zeitpunkte verteilt. Teil 1 liegt etwa in der Mitte der Ausbildung, Teil 2 am Ende. Anders als bei der klassischen Zwischenprüfung zählt das Ergebnis von Teil 1 direkt mit in die Endnote, je nach Beruf oft mit 20 bis 40 Prozent. Beispiel: Ein Fachinformatiker legt Teil 1 nach etwa 18 Monaten ab, das Ergebnis bleibt bis zur Endnote erhalten.
Ob ein Beruf die gestreckte Prüfung nutzt, legt die jeweilige Ausbildungsordnung fest. Wie du dich insgesamt strukturiert vorbereitest, zeigt die Seite zur Prüfungsvorbereitung; das Abschlussthema behandelt das Handlungsfeld Ausbildung abschließen.
Prüfungsrelevanz und Rechtsgrundlage: Die Zulassung zu einer Prüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen regelt § 44 BBiG. Ob eine gestreckte Abschlussprüfung durchgeführt wird, bestimmt die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs, nicht das BBiG allgemein.
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