Berichtsheft
Das Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) ist die schriftliche oder elektronische Dokumentation des Ausbildungsverlaufs, die Auszubildende nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG zu führen haben. Der ordnungsgemäß geführte Nachweis ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Pflicht mit klaren Rollen
Das Führen des Ausbildungsnachweises ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Rollen sind klar verteilt:
- Der Auszubildende führt das Berichtsheft (§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG).
- Der Ausbildende muss das Berichtsheft kostenlos zur Verfügung stellen, dessen Führung während der Ausbildungszeit ermöglichen und es regelmäßig durchsehen und abzeichnen (§ 14 BBiG).
Das Heft darf schriftlich oder elektronisch geführt werden. Ohne ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweis kann die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.
Die Form des Ausbildungsnachweises gehört zu den Pflichtangaben im Ausbildungsvertrag.
Prüfungsrelevanz: Trenne sauber: Der Azubi führt, der Ausbildende stellt bereit und kontrolliert. Das Berichtsheft ist außerdem Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung – eine typische HF4-Frage.
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