JArbSchG
Das JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) schützt Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in der Arbeits- und Ausbildungswelt. Es regelt unter anderem die zulässige Arbeitszeit, Ruhepausen, den Urlaub, Beschäftigungsverbote und die Freistellung für den Berufsschulunterricht.
Schutz für Auszubildende unter 18
Sobald ein Auszubildender jünger als 18 Jahre ist, greift das JArbSchG. Wichtige Eckpunkte, die in der AEVO-Prüfung immer wieder als Rechenaufgabe auftauchen:
- Arbeitszeit: höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich.
- Berufsschule: Freistellung für den Unterricht; Anrechnung von Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit.
- Urlaub: gestaffelt nach Alter, mehr als der gesetzliche Mindesturlaub Erwachsener.
- Ruhepausen und Nachtruhe sind gesondert geregelt.
Deshalb wird in Prüfungsaufgaben das Alter eines Azubis nur dann genannt, wenn es rechtlich – etwa über das JArbSchG – eine Rolle spielt.
Prüfungsrelevanz: Achte in Fallaufgaben zuerst auf das Alter. Ist der Azubi minderjährig, gilt das JArbSchG (kürzere Arbeitszeit, mehr Urlaub, Freistellung) statt der Regeln für Erwachsene.
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