Lexikon

JArbSchG

Das JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) schützt Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in der Arbeits- und Ausbildungswelt. Es regelt unter anderem die zulässige Arbeitszeit, Ruhepausen, den Urlaub, Beschäftigungsverbote und die Freistellung für den Berufsschulunterricht.

Auch bekannt als:JugendarbeitsschutzgesetzJugendarbeitsschutzgesetzesJuArbSchG

Schutz für Auszubildende unter 18

Sobald ein Auszubildender jünger als 18 Jahre ist, greift das JArbSchG. Wichtige Eckpunkte, die in der AEVO-Prüfung immer wieder als Rechenaufgabe auftauchen:

  • Arbeitszeit: höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich.
  • Berufsschule: Freistellung für den Unterricht; Anrechnung von Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit.
  • Urlaub: gestaffelt nach Alter, mehr als der gesetzliche Mindesturlaub Erwachsener.
  • Ruhepausen und Nachtruhe sind gesondert geregelt.

Deshalb wird in Prüfungsaufgaben das Alter eines Azubis nur dann genannt, wenn es rechtlich – etwa über das JArbSchG – eine Rolle spielt.

Prüfungsrelevanz: Achte in Fallaufgaben zuerst auf das Alter. Ist der Azubi minderjährig, gilt das JArbSchG (kürzere Arbeitszeit, mehr Urlaub, Freistellung) statt der Regeln für Erwachsene.

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