Ausbildereignungsprüfung
Die Ausbildereignungsprüfung ist die Prüfung nach § 4 AEVO, mit der die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen wird. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil mit fallbezogenen Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern und einem praktischen Teil mit Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation samt Fachgespräch.
Aufbau der Prüfung
Die Prüfung nach § 4 AEVO hat zwei Teile, die beide bestanden werden müssen:
- Schriftlicher Teil: fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern. Die schriftliche Prüfung soll laut Verordnung drei Stunden (180 Minuten) dauern.
- Praktischer Teil: Präsentation oder praktische Durchführung einer selbst gewählten Ausbildungssituation, gefolgt von einem Fachgespräch. Zusammen dauert der praktische Teil höchstens 30 Minuten, die Präsentation selbst maximal 15 Minuten.
Jeder Teil muss mindestens mit "ausreichend" (50 %) bewertet werden. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Wie du dich Schritt für Schritt vorbereitest, zeigt der komplette Leitfaden zur Prüfungsvorbereitung; praktische Tipps liefert der Beitrag zur praktischen AEVO-Prüfung.
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