Ausbilderschein: Kosten, Voraussetzungen und Dauer im Überblick

Der Ausbilderschein, offiziell die Ausbildereignung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), kostet bei den meisten Industrie- und Handelskammern zwischen 240 und 290 Euro Prüfungsgebühr (Stand 07/2026, Beispiele IHK Reutlingen, Region Stuttgart und München). Dazu kommt je nach Vorbereitungsweg der Kurs. Auf dieser Seite bekommst du den kompletten Überblick: was er kostet, welche Voraussetzungen gelten und wie lange er dauert.

FrageKurzantwort
Was ist das?Der Nachweis deiner berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach der AEVO. Umgangssprachlich Ausbilderschein oder AdA-Schein.
Was kostet er?240 bis 290 Euro Prüfungsgebühr bei den drei geprüften IHKs (Stand 07/2026), plus Kurs je nach Format.
Wer braucht ihn?Jeder, der im Betrieb verantwortlich ausbilden will (§ 30 BBiG in Verbindung mit der AEVO).
Wie lange dauert er?Von wenigen Tagen im Crash-Kurs bis zu mehreren Monaten im Fernlehrgang. Der Rahmenplan nennt rund 115 Stunden.
Wie schwer ist die Prüfung?Gut zu schaffen: 89,2 Prozent bestanden 2022 (BIBB-Datenreport 2024).
Wie lange gilt er?Unbefristet und bundesweit. Du machst ihn einmal.

Wenn du zum ersten Mal recherchierst, begegnen dir drei Begriffe, und das verwirrt viele: Ausbilderschein, AdA-Schein und AEVO. Gemeint ist immer dasselbe.

  • AEVO ist die Ausbilder-Eignungsverordnung, also die Rechtsgrundlage.
  • AdA steht für "Ausbildung der Ausbilder", der Name des Lehrgangs und der Prüfung.
  • Ausbilderschein ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Zeugnis, das du nach bestandener Prüfung bekommst.

Wer eine der drei Vokabeln sucht, sucht dieselbe Qualifikation. Wie sich die Begriffe genau zueinander verhalten, klären wir auf der Seite AdA-Schein.

Bevor du dich anmeldest, willst du meist drei Dinge wissen: Was kostet mich das, darf ich das überhaupt, und wie lange bin ich dabei? Für jede dieser Fragen haben wir eine eigene Seite mit belegten Zahlen. Der Einstieg:

Kurz: Wenn du in einem Betrieb Auszubildende selbst und verantwortlich ausbilden willst, ja. Das Berufsbildungsgesetz verlangt, dass Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sind (§§ 29, 30 BBiG). Die fachliche Eignung hat zwei Teile, die berufliche Eignung und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung. Genau den arbeitspädagogischen Teil weist du mit dem Ausbilderschein nach (§ 30 BBiG in Verbindung mit der AEVO).

Du brauchst ihn also, wenn du offiziell als Ausbilder eingetragen werden willst. Du brauchst ihn nicht, um die Prüfung einfach abzulegen: Zur AEVO-Prüfung ist jeder zugelassen, unabhängig von Alter oder Vorbildung. Ob und wie du danach tatsächlich ausbilden darfst, hängt von weiteren Bedingungen ab, die wir auf der Seite Voraussetzungen auseinandernehmen.

Wo du die Prüfung ablegst, hängt von deiner Branche ab, nicht von deinem Wohnort. Gewerblich-industrielle und kaufmännische Berufe laufen über die Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerksberufe über die Handwerkskammer (HWK). Geprüft wird überall nach derselben Verordnung, der AEVO. Unterschiedlich sind nur der Prüfungsstil und die Gebühren, die jede Kammer in ihrem eigenen Gebührentarif festlegt. Ein Ranking der Kammern nach „billig“ oder „teuer“ hilft dir wenig: Verlass dich auf die Angaben deiner zuständigen Kammer. Auf welche Bandbreite du dich einstellen solltest, steht auf der Seite Kosten.

Wenn du den Schein machen willst und dich bereits angemeldet hast oder kurz davor bist, endet der Entscheider-Teil hier und die eigentliche Vorbereitung beginnt. Unsere Prüfungsvorbereitung führt dich durch beide Prüfungsteile, den schriftlichen und den praktischen. Zum Selbsttest gibt es außerdem kostenlose Prüfungsfragen.

„Es gibt eine ganz neue AEVO seit 2024.“ Nein. Die Ausbilder-Eignungsverordnung von 2009 gilt unverändert. Aktualisiert wurde 2023 nur der begleitende Rahmenplan des BIBB-Hauptausschusses (Empfehlung 135), also eine Umsetzungshilfe, nicht die Verordnung selbst.

„Der Ausbilderschein muss regelmäßig erneuert werden.“ Nein. Er ist unbefristet gültig und gilt bundesweit, unabhängig davon, bei welcher Kammer du ihn gemacht hast.

„Ohne Meister kein Ausbilderschein.“ Falsch. Die AEVO-Prüfung steht jedem offen. Umgekehrt gilt: Wer den Meister hat, hat die AEVO in aller Regel schon integriert und muss sie nicht separat ablegen.

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