AdA-Schein: dasselbe wie der Ausbilderschein

Der AdA-Schein ist dasselbe wie der Ausbilderschein: der Nachweis deiner berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) von 2009. 3 Namen, eine Qualifikation. Wenn du nach dem AdA-Schein suchst, findest du alles Wichtige gebündelt auf unserer Übersichtsseite zum Ausbilderschein.

AdA ist die Abkürzung für „Ausbildung der Ausbilder“. So heißen die Lehrgänge und die Prüfung, mit denen du deine Eignung als Ausbilder nachweist. Umgangssprachlich sagen viele AdA-Schein, wenn sie das Zeugnis meinen, das du nach bestandener Prüfung bekommst.

Rechtlich heißt die Sache AEVO, also Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie stammt in der heute gültigen Fassung aus dem Jahr 2009 und regelt, was du können musst und wie die Prüfung abläuft. Und Ausbilderschein ist schlicht das gängigste Alltagswort für dieselbe Qualifikation.

Drei Begriffe, kein Unterschied in der Sache. Diese Vokabelverwirrung ist einer der häufigsten Startpunkte, wenn Menschen sich zum ersten Mal mit dem Thema befassen.

Dass für eine Sache drei Begriffe im Umlauf sind, hat einen einfachen Grund: Jeder Name betont eine andere Seite. Die AEVO ist die juristische Bezeichnung, sie steht in Ausschreibungen, Prüfungsordnungen und Gesetzestexten. AdA ist die Sprache der Bildungsanbieter, die ihre Lehrgänge so nennen. Und Ausbilderschein ist das Wort, das im Betrieb und im Alltag fällt, weil es sofort klar macht, worum es geht. Für deine Suche heißt das: Egal, welchen der drei Begriffe du eingibst, du landest bei derselben Qualifikation. Lass dich von der Vokabelvielfalt nicht verunsichern.

Weil AdA-Schein und Ausbilderschein dasselbe sind, führen wir die Inhalte nicht doppelt. Hier geht es weiter zu den konkreten Fragen: