Ausbilderschein Voraussetzungen: Prüfung und Ausbilden getrennt erklärt
Die AEVO-Prüfung hat keine Zulassungsvoraussetzungen, doch zum Ausbilden brauchst du 2 Eignungen nach den §§ 29 und 30 BBiG. Für die Prüfung gilt: kein Mindestalter, kein bestimmter Berufsabschluss, ablegen darf sie jeder. Diese Trennung zwischen Prüfung ablegen und ausbilden dürfen ist der ganze Trick, und sie wird ständig verwechselt. Wie der komplette Weg zum Schein aussieht, zeigt der Ausbilderschein-Leitfaden.
Der häufigste Denkfehler: Menschen suchen nach „Voraussetzungen für den Ausbilderschein“ und meinen damit eine Zulassung zur Prüfung. Die gibt es so nicht. Die AEVO regelt in § 4 nur den Ablauf der Prüfung, keine Eintrittshürden. Anmelden und ablegen kann sie grundsätzlich jeder.\n\nDie Voraussetzungen, um die es wirklich geht, stehen an anderer Stelle: im Berufsbildungsgesetz, und sie betreffen die Frage, ob du verantwortlich ausbilden darfst. Halte die zwei Ebenen sauber auseinander, dann wird der Rest einfach.
Formal: nichts. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestalter und keinen Pflicht-Abschluss, um die Prüfung abzulegen. Du meldest dich bei deiner zuständigen Kammer an, zahlst die Gebühr und legst den schriftlichen und den praktischen Teil ab (§ 4 AEVO).
Das heißt nicht, dass Vorbereitung überflüssig ist. Ohne solides Wissen zu Recht, Didaktik und Ausbildungsablauf bestehst du die Prüfung nicht. Nötig für die Zulassung ist dieses Vorwissen aber nicht, nur fürs Bestehen. Wie du dich vorbereitest, zeigt unsere Prüfungsvorbereitung.
Damit du im Betrieb Auszubildende führen darfst, müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen. Das Berufsbildungsgesetz nennt sie:
| Voraussetzung | Rechtsgrundlage | Was dahintersteckt |
|---|---|---|
| Persönliche Eignung | § 29 BBiG | Nicht geeignet ist zum Beispiel, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt oder schwer gegen das BBiG verstoßen hat. |
| Fachliche Eignung: beruflich | § 30 BBiG | In der Regel ein einschlägiger Berufsabschluss oder eine entsprechende Prüfung, jeweils mit angemessener Berufserfahrung. |
| Fachliche Eignung: arbeitspädagogisch | § 30 BBiG + AEVO | Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung, also genau der Ausbilderschein. |
| Geeignete Ausbildungsstätte | §§ 27, 28 BBiG | Der Betrieb muss nach Art und Einrichtung geeignet sein, den Beruf tatsächlich zu vermitteln. |
Der Ausbilderschein ist also ein Baustein von mehreren. Er beweist, dass du didaktisch und rechtlich ausbilden kannst. Ob du auch die berufliche Eignung mitbringst und ob dein Betrieb geeignet ist, sind eigene Fragen.
Nicht jeder muss die AEVO-Prüfung überhaupt separat ablegen. Drei Fälle solltest du kennen:
- Meisterinnen und Meister: Die Meisterprüfung enthält die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation bereits. Wer den Meister hat, muss die AEVO in aller Regel nicht separat ablegen und gilt als befreit. 2022 waren 28.887 registrierte Ausbilderinnen und Ausbilder von der Prüfung befreit (BIBB-Datenreport 2024, Kapitel A5.9).
- Andere Fortbildungsabschlüsse: Auch viele geprüfte Fachwirte und Fachkaufleute haben die AEVO über ihren Abschluss abgedeckt. Im Zweifel klärt deine Kammer, ob dein vorhandener Abschluss die AEVO ersetzt.
- Ausbilder ohne eigene Eignung: In Betrieben kann es eine ausbildende Person (rechtlich verantwortlich) und davon getrennt einen Ausbilder (führt tatsächlich aus) geben. Die persönliche und fachliche Eignung muss aber irgendjemand im Betrieb nachweisen.
„Ohne abgeschlossene Ausbildung darf ich die AEVO-Prüfung nicht machen.“ Doch. Für die Prüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzung. Für das spätere Ausbilden brauchst du die berufliche Eignung, aber das ist eine getrennte Frage.
„Mit dem Ausbilderschein in der Tasche darf ich sofort ausbilden.“ Nicht automatisch. Du hast damit die arbeitspädagogische Eignung. Persönliche Eignung, berufliche Eignung und ein geeigneter Betrieb müssen dazukommen (§§ 27 bis 30 BBiG).
„Es gibt ein Mindestalter für den Ausbilderschein.“ Nein, nicht für die Prüfung. In der Praxis sind Ausbilder oft älter, weil die berufliche Eignung Erfahrung voraussetzt, vorgeschrieben ist ein Alter aber nicht.
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