Lexikon

Kammer

Die Kammer ist die zuständige Stelle nach dem BBiG, die die Berufsausbildung überwacht, Ausbildungsverträge in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einträgt, Ausbildungsberater stellt und die Prüfungen abnimmt. Für gewerbliche Berufe ist dies meist die Industrie- und Handelskammer (IHK), für Handwerksberufe die Handwerkskammer (HWK).

Auch bekannt als:zuständige Stellezuständigen StelleIHKHWKIndustrie- und HandelskammerHandwerkskammerKammern

Die zuständige Stelle in der Ausbildung

"Zuständige Stelle" ist der Fachbegriff des BBiG; im Alltag ist damit fast immer eine Kammer gemeint. Ihre Aufgaben:

  • Ausbildungsverträge prüfen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen
  • die Durchführung der Berufsausbildung überwachen und beraten (Ausbildungsberater)
  • die Eignung von Betrieb und Ausbildungspersonal feststellen
  • Zwischen- und Abschlussprüfungen organisieren und abnehmen

Welche Kammer zuständig ist, richtet sich nach dem Beruf: IHK für Industrie, Handel und Dienstleistung, HWK für das Handwerk. Daneben gibt es weitere zuständige Stellen (z. B. Landwirtschafts-, Rechtsanwalts- oder Ärztekammern).

Prüfungsrelevanz: Verifizierter Stolperstein: Nicht jede Ausbildung fällt unter die IHK. Für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer zuständig – Fragen prüfen gezielt, ob die richtige Kammer genannt wird.

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