Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag (Berufsausbildungsvertrag) ist der Vertrag zwischen Ausbildendem und Auszubildendem, der das Berufsausbildungsverhältnis begründet. Sein wesentlicher Inhalt ist unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens vor Ausbildungsbeginn, schriftlich niederzulegen; die Mindestangaben regelt § 11 BBiG.
Pflichtinhalte nach § 11 BBiG
Der wesentliche Vertragsinhalt muss schriftlich festgehalten werden und mindestens enthalten:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Höhe und Zusammensetzung der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen der Kündigung
Eine elektronische Form ist ausgeschlossen, wenn sie nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der Ausbildende leitet den Vertrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse an die zuständige Kammer weiter.
Prüfungsrelevanz: Die Pflichtangaben aus § 11 BBiG sind ein Prüfungsklassiker – oft als Zuordnungs-Matrix (welcher Inhalt gehört in den Vertrag?) oder als Frage nach nichtigen Vereinbarungen (§ 12 BBiG).
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