Qualifiziertes Zeugnis
Ein qualifiziertes Zeugnis enthält über die Pflichtangaben eines einfachen Ausbildungszeugnisses hinaus auch eine Bewertung von Verhalten und Leistung des Auszubildenden. Nach § 16 BBiG stellt der Ausbildende es nur auf ausdrückliches Verlangen aus.
Einfach oder qualifiziert
Zum Ende der Ausbildung hat jeder Auszubildende Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das einfache Zeugnis nennt Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse. Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich eine Bewertung von Verhalten und Leistung. Beispiel: Statt nur "war als Auszubildender zum Fachinformatiker tätig" steht dort auch, wie zuverlässig und selbstständig gearbeitet wurde.
Das qualifizierte Zeugnis gibt es nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auszubildenden. Für den Weg in den Beruf ist es oft wertvoll. Das Thema gehört zum Handlungsfeld Ausbildung abschließen.
Prüfungsrelevanz und Rechtsgrundlage: § 16 BBiG unterscheidet das einfache vom qualifizierten Zeugnis. Merke: Angaben zu Verhalten und Leistung kommen nur "auf Verlangen" des Auszubildenden hinzu, sie sind nicht automatisch enthalten.
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