AEVO
Die AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung) ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung, die seit 2009 die berufs- und arbeitspädagogische Eignung von Ausbildern regelt. Sie legt in vier Handlungsfeldern fest, welche Kompetenzen für die Ausbildereignung nachzuweisen sind.
Was die AEVO regelt
Die AEVO ist die rechtliche Grundlage dafür, dass Ausbilder nicht nur fachlich, sondern auch pädagogisch geeignet sein müssen. Wer in einem Betrieb selbst ausbildet, muss diese Eignung in der Regel durch die bestandene Ausbildereignungsprüfung nachweisen.
Wichtig für die Einordnung: Die eigentliche Verordnung stammt aus dem Jahr 2009 und ist seither unverändert. Aktualisiert wurde 2023 nur der zugehörige Rahmenplan (BiBB-Hauptausschuss HA135, prüfungsrelevant seit dem 01.07.2024). Es gibt also keine "neue AEVO 2024", sondern einen aktualisierten Rahmenplan.
Einen Überblick über die Prüfungsinhalte findest du im Leitfaden zur AEVO-Prüfungsvorbereitung.
Prüfungsrelevanz: Die vier Handlungsfelder aus § 3 AEVO strukturieren die gesamte schriftliche Prüfung. Handlungsfeld 3 (Ausbildung durchführen) macht dabei etwa die Hälfte der Aufgaben aus.
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