Ausbildungsordnung
Die Ausbildungsordnung ist die bundeseinheitliche Rechtsverordnung, die einen anerkannten Ausbildungsberuf regelt. Sie legt die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild, den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen fest.
Der Bauplan eines Ausbildungsberufs
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es genau eine Ausbildungsordnung. Sie enthält nach dem BBiG mindestens:
- die Bezeichnung des Ausbildungsberufs,
- die Ausbildungsdauer,
- das Ausbildungsberufsbild (die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse),
- den Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung),
- die Prüfungsanforderungen.
Häufige Prüfungsfalle: Ausbildungsordnung und betrieblicher Ausbildungsplan werden verwechselt. Die Ausbildungsordnung gilt bundesweit für alle Betriebe; den betrieblichen Ausbildungsplan erstellt jeder Betrieb individuell daraus.
Mehr dazu auf der Seite Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten.
Prüfungsrelevanz: Merke die Reihenfolge der Ableitung: Ausbildungsordnung → Ausbildungsrahmenplan → betrieblicher Ausbildungsplan. Vom Allgemeinen (bundesweit) zum Konkreten (dein Betrieb).
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