Lexikon

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung ist die bundeseinheitliche Rechtsverordnung, die einen anerkannten Ausbildungsberuf regelt. Sie legt die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild, den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen fest.

Auch bekannt als:AusbildungsordnungenAusbildungsordnungs

Der Bauplan eines Ausbildungsberufs

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es genau eine Ausbildungsordnung. Sie enthält nach dem BBiG mindestens:

  1. die Bezeichnung des Ausbildungsberufs,
  2. die Ausbildungsdauer,
  3. das Ausbildungsberufsbild (die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse),
  4. den Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung),
  5. die Prüfungsanforderungen.

Häufige Prüfungsfalle: Ausbildungsordnung und betrieblicher Ausbildungsplan werden verwechselt. Die Ausbildungsordnung gilt bundesweit für alle Betriebe; den betrieblichen Ausbildungsplan erstellt jeder Betrieb individuell daraus.

Mehr dazu auf der Seite Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten.

Prüfungsrelevanz: Merke die Reihenfolge der Ableitung: AusbildungsordnungAusbildungsrahmenplanbetrieblicher Ausbildungsplan. Vom Allgemeinen (bundesweit) zum Konkreten (dein Betrieb).

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