Ausbildungsvoraussetzungen prüfen (Handlungsfeld 1 der AEVO)
Bevor ein Betrieb ausbilden darf, müssen drei Eignungen erfüllt sein (§§ 27 bis 30 BBiG): die Eignung der Ausbildungsstätte, die persönliche und die fachliche Eignung des Ausbildungspersonals. Genau das prüfst du in Handlungsfeld 1 der AEVO, dem ersten der vier Handlungsfelder. Das Feld stellt grob ein Fünftel der schriftlichen Prüfung. Dieser Leitfaden zeigt dir, warum Betriebe überhaupt ausbilden, welche Voraussetzungen konkret gelten, wer dabei mitredet und warum es die AEVO-Pflicht überhaupt gibt.
Diese Seite gehört zu Handlungsfeld 1 und ist Teil unseres Überblicks zu den vier Handlungsfeldern der AEVO. Dort siehst du, wie HF1 in den Gesamtstoff passt und wie die Prüfung gewichtet ist.
Bevor es um Voraussetzungen geht, steht die Frage, warum ein Betrieb überhaupt ausbilden sollte. In der Prüfung wirst du gefragt, die Vorteile betrieblicher Ausbildung zu erkennen und gegen die Kosten abzuwägen. Die wichtigsten Vorteile sind:
- Fachkräftesicherung: Du bildest genau die Qualifikationen aus, die dein Betrieb braucht, statt sie am umkämpften Arbeitsmarkt zu suchen.
- Passgenauigkeit: Azubis lernen von Anfang an eure Abläufe, Maschinen und Kultur kennen.
- Geringere Einarbeitungs- und Rekrutierungskosten bei späterer Übernahme.
- Imagegewinn als ausbildender Betrieb, regional und bei Bewerbern.
Dem stehen Kosten gegenüber (Ausbildungsvergütung, Zeit des Ausbildungspersonals, Material). Die AEVO-Prüfung erwartet, dass du beide Seiten kennst und die betriebliche Ausbildung als Investition einordnen kannst.
Die betriebliche Ausbildung in Deutschland ist dual organisiert: Sie findet an zwei Lernorten parallel statt. Im Betrieb lernen Azubis die praktische Tätigkeit, in der Berufsschule die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Inhalte. Beide Orte arbeiten nach abgestimmten Grundlagen, der Betrieb nach dem Ausbildungsrahmenplan, die Berufsschule nach dem Rahmenlehrplan der Länder. Für Handlungsfeld 1 musst du dieses Zusammenspiel verstehen: Als Ausbilder bist du für den betrieblichen Teil verantwortlich, musst die Ausbildung aber mit der Berufsschule verzahnen. Manche Berufe kennen zusätzlich die überbetriebliche Ausbildung als dritten Lernort, etwa im Handwerk.
Der Kern von Handlungsfeld 1: Nicht jeder Betrieb und nicht jede Person darf ausbilden. Das BBiG verlangt drei Eignungen, die alle erfüllt sein müssen.
Eignung der Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG)
Der Betrieb muss nach Art und Einrichtung geeignet sein und die Inhalte des Ausbildungsberufs tatsächlich vermitteln können. Fehlt ein Teil, hilft eine Verbundausbildung mit einem anderen Betrieb. Auch das Verhältnis von Fachkräften zu Azubis muss stimmen.
Persönliche Eignung des Ausbildungspersonals (§§ 28, 29 BBiG)
Persönlich ungeeignet ist zum Beispiel, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt gegen das BBiG verstoßen hat. Die persönliche Eignung ist die Grundvoraussetzung, sie muss vor der fachlichen geprüft sein.
Fachliche Eignung des Ausbildungspersonals (§ 30 BBiG)
Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen Fertigkeiten und die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt. Den pädagogischen Teil weist man in der Regel über die AEVO nach. Genau deshalb machst du diese Prüfung.
Merke die Reihenfolge und die Paragrafen: Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG), persönliche Eignung (§§ 28, 29 BBiG), fachliche Eignung (§ 30 BBiG). Die zuständige Stelle (IHK oder Handwerkskammer) überwacht diese Voraussetzungen (§ 32 BBiG). Fehlt eine Eignung dauerhaft, kann die nach Landesrecht zuständige Behörde das Einstellen und Ausbilden sogar untersagen (§ 33 BBiG).
Ausbildung ist keine reine Sache zwischen Ausbilder und Azubi. Mehrere Stellen wirken mit, und Handlungsfeld 1 fragt ab, wer welche Rolle hat:
- Zuständige Stelle (Kammer): Für die meisten Berufe die IHK, im Handwerk die Handwerkskammer. Sie überwacht die Eignung, führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, berät durch Ausbildungsberater und nimmt die Prüfungen ab.
- Betriebsrat: Er hat bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen mitzubestimmen und kann der Bestellung einer mit der Ausbildung beauftragten Person widersprechen, wenn deren Eignung fehlt (§ 98 BetrVG).
- Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Sie vertritt die Interessen der jugendlichen und auszubildenden Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber.
Für die Prüfung reicht es, diese Rollen unterscheiden zu können, den Detailwortlaut musst du nicht auswendig kennen.
"Die AEVO ist unnötige Bürokratie, ausbilden konnte man auch früher ohne." Diese These ist empirisch geprüft, und die Studienlage stützt sie nicht. Die AEVO war von 2003 bis 2009 ausgesetzt, um mehr Betriebe zum Ausbilden zu bewegen. Das Ergebnis einer bundesweiten Evaluationsstudie (15.000 befragte Betriebe): Es entstanden kaum zusätzliche Ausbildungsplätze, dafür gab es Hinweise auf negative Qualitätseffekte, also mehr Ausbildungsabbrüche in Betrieben ohne pädagogisch qualifiziertes Personal. Genau dieser Befund war ein zentraler Grund für die Wiedereinführung der AEVO-Pflicht 2009 (Ulmer/Jablonka, BIBB-Evaluationsstudie 2008).
"Wenn mein Betrieb nicht alles abdeckt, darf ich nicht ausbilden." Nicht zwingend. Fehlt ein Teil der Ausbildungsinhalte, ist eine Verbundausbildung mit einem Partnerbetrieb möglich. Die Ausbildungsstätte gilt dann trotzdem als geeignet.
"Fachlich geeignet bin ich schon durch meinen Berufsabschluss." Nur zur Hälfte. Fachliche Eignung heißt berufliche und berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (§ 30 BBiG). Den pädagogischen Teil weist du erst mit der bestandenen AEVO-Prüfung nach.
Eine typische Aufgabe aus Handlungsfeld 1 klingt so: "Ein Betrieb möchte erstmals ausbilden. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Kreuzen Sie alle zutreffenden Antworten an." Deine Aufgabe ist, die drei Eignungen und die Rolle der zuständigen Stelle sicher auseinanderzuhalten und die falschen Distraktoren (etwa "der Betrieb braucht eine Mindestgröße von 50 Mitarbeitern") zu erkennen. Recht wird auch hier über den Fall geprüft, nicht über den Paragrafenwortlaut. Wie sich das anfühlt, übst du am besten an echten Aufgaben in unserem kostenlosen Fragenkatalog.
Wenn der Betrieb ausbilden darf, folgt die konkrete Vorbereitung. Der logische nächste Schritt ist deshalb Handlungsfeld 2: Wie du aus dem Ausbildungsrahmenplan einen betrieblichen Ausbildungsplan ableitest, den Ausbildungsvertrag schließt und die Azubis anmeldest, zeigt dir unser Leitfaden Ausbildung vorbereiten. Den Gesamtüberblick über alle vier Felder findest du auf der Seite Die 4 Handlungsfelder der AEVO.
Das passt zu Handlungsfeld 1
Ausbildung vorbereiten (Handlungsfeld 2 der AEVO)
Handlungsfeld 2: vom Ausbildungsrahmenplan zum betrieblichen Ausbildungsplan, Vertrag und Anmeldung.
Duales System
Die beiden Lernorte Betrieb und Berufsschule und ihr Zusammenspiel.
BBiG
Das Berufsbildungsgesetz als rechtliche Grundlage der gesamten dualen Ausbildung.
Kammer
Rolle der zuständigen Stelle (IHK oder HWK) bei Eignung, Verzeichnis und Prüfung.
50 typische IHK-Prüfungsfragen.
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Prüfungsfragen AEVO
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