Präsentation oder Unterweisung: Was ist besser für die AEVO-Prüfung?
Wähle im praktischen Teil der AEVO-Prüfung die praktische Durchführung, wenn dein Thema eine echte, in 15 Minuten zeigbare Handlung enthält, und die Präsentation nur, wenn das nicht möglich ist. Beide Formen sind gleichwertig zugelassen (§ 4 AEVO), aber eine reale Unterweisung überzeugt die Prüfer meist mehr, weil du berufspädagogisches Können in Aktion zeigst statt es nur zu beschreiben. Diese Entscheidungshilfe zeigt dir, wann welche Form passt.
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll dabei 15 Minuten nicht überschreiten. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden (§ 4 AEVO). Du hast also eine echte Wahl zwischen zwei gleichwertigen Formen, und in beiden Fällen schließt sich ein Fachgespräch an, in dem du deine Entscheidungen begründest.
Die beiden Formen unterscheiden sich vor allem darin, ob du eine Handlung real zeigst oder eine Ausbildungssituation erläuterst.
| Merkmal | Präsentation | Praktische Durchführung |
|---|---|---|
| Was du tust | Du stellst eine geplante Ausbildungssituation dar und erklärst dein Vorgehen. | Du führst eine Unterweisung real durch, oft mit einer Person in der Azubi-Rolle. |
| Typische Methode | Erläuterung mit Medien, zum Beispiel Karten oder Flipchart. | Eine echte Lehrmethode wie die Vier-Stufen-Methode an einem Handgriff. |
| Passt zu | Abstrakten, kognitiven oder kaufmännischen Themen ohne sichtbare Handlung. | Praktischen, psychomotorischen Fertigkeiten mit einem klaren Handgriff. |
| Stärke | Funktioniert auch ohne verfügbaren Azubi und für schwer zeigbare Inhalte. | Wirkt authentisch, du zeigst dein Können direkt am Menschen. |
| Grenze | Bleibt beschreibend, das eigentliche Ausbilden wird nicht sichtbar. | Braucht ein Thema, das sich in wenigen Minuten sicher durchführen lässt. |
Die Wahl hängt weniger von deinem Geschmack ab als von deinem Thema. Zwei Leitfragen bringen dich zur Entscheidung:
- Enthält dein Thema eine echte, sichtbare Handlung, die in wenigen Minuten sicher gelingt? Dann wähle die praktische Durchführung. Das ist typisch für gewerblich-technische und handwerkliche Berufe: ein Kabel konfektionieren, eine Naht heften, ein Werkstück messen.
- Ist dein Thema überwiegend kognitiv oder abstrakt, ohne zeigbaren Handgriff? Dann ist die Präsentation oft die ehrlichere Wahl. Das betrifft viele kaufmännische und verwaltende Themen, etwa das Erklären eines Mahnverfahrens oder einer Fristberechnung.
Ein häufiger Fehler ist ein zu großes Thema. Egal welche Form du wählst, du musst in rund 15 Minuten zum Punkt kommen. Wähle lieber einen kleinen, klar abgegrenzten Ausschnitt als einen ganzen Prozess.
Ein Detail wird von vielen Prüflingen missverstanden und ist entscheidend für deine Wahl: Bewertet wird nur, was du in den Minuten tatsächlich zeigst, nicht dein schriftliches Konzept (Prüfer-Insights, aevo-Fachportale). Wer viel Energie in ein perfektes Konzept auf Papier steckt, aber in der Durchführung um den heißen Brei redet und viel Unterstützung braucht, verliert Punkte.
Das spricht in vielen Fällen für die praktische Durchführung: Sie zwingt dich, dein Können sichtbar zu machen, statt es zu beschreiben. Wähle die Präsentation bewusst dann, wenn dein Thema keine zeigbare Handlung hergibt, nicht aus Angst vor der Durchführung. Und beachte: Die genauen Zeiten und der Ablauf werden von IHK zu IHK unterschiedlich gehandhabt, kläre die Details vorab mit deiner zuständigen Kammer.
„Die Präsentation ist der leichtere Weg.“ Nicht unbedingt. Sie wirkt bequemer, weil du keine echte Handlung zeigst, aber genau das kann ein Nachteil sein: Beschreiben überzeugt weniger als Vormachen. Wähle nach Thema, nicht nach vermeintlicher Bequemlichkeit.
„Mein schriftliches Konzept rettet mich, wenn die Durchführung wackelt.“ Falsch. Das Konzept fließt nicht in die Bewertung ein, nur die gezeigten Minuten zählen (Prüfer-Insights, aevo-Fachportale).
„Die Zeiten sind überall gleich.“ Nicht ganz. Die AEVO nennt Höchstwerte (§ 4 AEVO), aber einzelne Kammern handhaben Zeiten und Ablauf unterschiedlich. Verlass dich auf die Angaben deiner IHK oder Handwerkskammer.
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