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title: "Zwischenprüfung — Lexikon"
description: "Zwischenprüfung erklärt: Zweck nach § 48 BBiG, Unterschied zur gestreckten Abschlussprüfung und warum sie nicht \"bestanden\" werden muss."
url: https://einfach-aevo.de/lexikon/zwischenpruefung
type: glossary
role: referenz
published: 2026-07-08
updated: 2026-07-09
site: "Einfach AEVO"
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# Zwischenprüfung

> Die Zwischenprüfung ist eine während der Berufsausbildung durchzuführende Prüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes nach § 48 BBiG. Sie dient der Standortbestimmung und entfällt bei Ausbildungsberufen mit gestreckter Abschlussprüfung.

## Standortbestimmung, kein Bestehensfaktor

Die Zwischenprüfung ermittelt den Ausbildungsstand während der Ausbildung. Ihr Ergebnis fließt **nicht** in die Abschlussnote ein – entscheidend ist allein die *Teilnahme*, nicht das Abschneiden.

Bei modernen Ausbildungsberufen mit **gestreckter Abschlussprüfung** entfällt die klassische Zwischenprüfung; ihre Funktion übernimmt Teil 1 der Abschlussprüfung, dessen Ergebnis dann anteilig in die Endnote eingeht. Genau hier entstehen häufige Verwechslungen.

> **Tipp:** **Prüfungsrelevanz:** Beliebter Distraktor: "bestandene Zwischenprüfung" als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Falsch – gefordert ist nur die *Teilnahme* (§ 43 BBiG). Bestanden werden muss die Zwischenprüfung nicht.

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Quelle: Einfach AEVO, https://einfach-aevo.de/lexikon/zwischenpruefung
