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title: "Berichtsheft — Lexikon"
description: "Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) erklärt: Pflicht nach § 13 BBiG, wer es führt und kontrolliert und warum es zur Abschlussprüfung zählt."
url: https://einfach-aevo.de/lexikon/berichtsheft
type: glossary
role: referenz
published: 2026-07-08
updated: 2026-07-09
site: "Einfach AEVO"
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# Berichtsheft

> Das Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) ist die schriftliche oder elektronische Dokumentation des Ausbildungsverlaufs, die Auszubildende nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG zu führen haben. Der ordnungsgemäß geführte Nachweis ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

## Pflicht mit klaren Rollen

Das Führen des Ausbildungsnachweises ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Rollen sind klar verteilt:

- **Der Auszubildende** führt das Berichtsheft (§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG).
- **Der Ausbildende** muss das Berichtsheft kostenlos zur Verfügung stellen, dessen Führung während der Ausbildungszeit ermöglichen und es regelmäßig durchsehen und abzeichnen (§ 14 BBiG).

Das Heft darf schriftlich oder elektronisch geführt werden. Ohne ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweis kann die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.

Die Form des Ausbildungsnachweises gehört zu den Pflichtangaben im Ausbildungsvertrag.

> **Tipp:** **Prüfungsrelevanz:** Trenne sauber: Der Azubi *führt*, der Ausbildende *stellt bereit und kontrolliert*. Das Berichtsheft ist außerdem Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung – eine typische HF4-Frage.

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Quelle: Einfach AEVO, https://einfach-aevo.de/lexikon/berichtsheft
