---
title: "Ausbildungsvertrag — Lexikon"
description: "Ausbildungsvertrag erklärt: Welche Pflichtangaben § 11 BBiG vorschreibt, wann er schriftlich vorliegen muss und wer ihn bei der Kammer einträgt."
url: https://einfach-aevo.de/lexikon/ausbildungsvertrag
type: glossary
role: referenz
published: 2026-07-08
updated: 2026-07-09
site: "Einfach AEVO"
---

# Ausbildungsvertrag

> Der Ausbildungsvertrag (Berufsausbildungsvertrag) ist der Vertrag zwischen Ausbildendem und Auszubildendem, der das Berufsausbildungsverhältnis begründet. Sein wesentlicher Inhalt ist unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens vor Ausbildungsbeginn, schriftlich niederzulegen; die Mindestangaben regelt § 11 BBiG.

## Pflichtinhalte nach § 11 BBiG

Der wesentliche Vertragsinhalt muss schriftlich festgehalten werden und mindestens enthalten:

- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Höhe und Zusammensetzung der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen der Kündigung

Eine elektronische Form ist ausgeschlossen, wenn sie nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der Ausbildende leitet den Vertrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse an die zuständige Kammer weiter.

> **Tipp:** **Prüfungsrelevanz:** Die Pflichtangaben aus § 11 BBiG sind ein Prüfungsklassiker – oft als Zuordnungs-Matrix (welcher Inhalt gehört in den Vertrag?) oder als Frage nach nichtigen Vereinbarungen (§ 12 BBiG).

---
Quelle: Einfach AEVO, https://einfach-aevo.de/lexikon/ausbildungsvertrag
