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title: "Ausbildereignungsprüfung — Lexikon"
description: "Ausbildereignungsprüfung erklärt: Aufbau aus schriftlichem und praktischem Teil, Dauer, Bestehensgrenze und was § 4 AEVO vorschreibt."
url: https://einfach-aevo.de/lexikon/ausbildereignungspruefung
type: glossary
role: referenz
published: 2026-07-08
updated: 2026-07-09
site: "Einfach AEVO"
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# Ausbildereignungsprüfung

> Die Ausbildereignungsprüfung ist die Prüfung nach § 4 AEVO, mit der die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen wird. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil mit fallbezogenen Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern und einem praktischen Teil mit Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation samt Fachgespräch.

## Aufbau der Prüfung

Die Prüfung nach § 4 AEVO hat zwei Teile, die beide bestanden werden müssen:

- **Schriftlicher Teil:** fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern. Die schriftliche Prüfung soll laut Verordnung drei Stunden (180 Minuten) dauern.
- **Praktischer Teil:** Präsentation oder praktische Durchführung einer selbst gewählten Ausbildungssituation, gefolgt von einem Fachgespräch. Zusammen dauert der praktische Teil höchstens 30 Minuten, die Präsentation selbst maximal 15 Minuten.

Jeder Teil muss mindestens mit "ausreichend" (50 %) bewertet werden. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Wie du dich Schritt für Schritt vorbereitest, zeigt der [komplette Leitfaden zur Prüfungsvorbereitung](/pruefungsvorbereitung); praktische Tipps liefert der Beitrag zur [praktischen AEVO-Prüfung](/blog/aevo-praktische-pruefung-tipps).

> **Tipp:** **Prüfungsrelevanz:** Der schriftliche Teil testet Recht (BBiG, JArbSchG) fast ausschließlich über Fallanwendung, nicht über reine Paragrafenabfrage. Pädagogisches Wissen wird über Situationsbeurteilung geprüft.

### Wie viele Punkte braucht man zum Bestehen?

Mindestens 50 % in jedem Prüfungsteil. Der schriftliche und der praktische Teil werden getrennt bewertet.

### Kann man die Prüfung wiederholen?

Ja, eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Teile können unter den Voraussetzungen der Prüfungsordnung angerechnet werden.

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Quelle: Einfach AEVO, https://einfach-aevo.de/lexikon/ausbildereignungspruefung
