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title: "Abschlussprüfung — Lexikon"
description: "Abschlussprüfung erklärt: Zulassungsvoraussetzungen, gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 und Teil 2) und Wiederholungsmöglichkeiten nach § 37 BBiG."
url: https://einfach-aevo.de/lexikon/abschlusspruefung
type: glossary
role: referenz
published: 2026-07-08
updated: 2026-07-09
site: "Einfach AEVO"
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# Abschlussprüfung

> Die Abschlussprüfung ist die Prüfung am Ende der Berufsausbildung nach § 37 BBiG, mit der die berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen wird. Sie wird vor der zuständigen Stelle abgelegt und kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Im Handwerk heißt sie Gesellenprüfung.

## Zulassung und Ablauf

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat (oder deren Ende bevorsteht), an den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und den Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß geführt hat sowie dessen Berufsausbildungsverhältnis im Verzeichnis der zuständigen Stelle eingetragen ist (§ 43 BBiG).

Viele moderne Ausbildungsordnungen sehen eine **gestreckte Abschlussprüfung** in zwei zeitlich getrennten Teilen vor. Teil 1 ersetzt die Zwischenprüfung und zählt bereits zur Endnote; Teil 2 findet am Ausbildungsende statt. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

> **Tipp:** **Prüfungsrelevanz:** In Handlungsfeld 4 werden die Zulassungsvoraussetzungen abgefragt. Achte auf die Fallen: Teilnahme (nicht Bestehen) der Zwischenprüfung genügt, und das Berichtsheft muss ordnungsgemäß geführt sein.

### Was ist die gestreckte Abschlussprüfung?

Eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderliegenden Teilen. Teil 1 ersetzt die Zwischenprüfung und geht anteilig in die Endnote ein, Teil 2 folgt am Ende der Ausbildung.

### Wie oft kann man die Abschlussprüfung wiederholen?

Zweimal. Bei einer gestreckten Abschlussprüfung ist Teil 1 nicht eigenständig wiederholbar.

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Quelle: Einfach AEVO, https://einfach-aevo.de/lexikon/abschlusspruefung
